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Stellplatzsatzung und Verkehrswende

Zur gemeinsamen Sitzung von Bau- und Verkehrssenat am gestrigen Freitag, den 29.9.2023

Gestern standen zwei mögliche Alternativen zur Weiterentwicklung der Landshuter Stellplatzsatzung auf der Tagesordnung. Eine davon sah vor, in erheblich ausgeweitetem Umfang die Pflicht zum Nachweis, also dem Vorhalten, von Stellplätzen dadurch vermeiden zu können, dass man ein so genanntes „Mobilitätskonzept“ vorlegt. Klingt verlockend und wie etwas, wo man doch als ÖDP-Vertreter eigentlich nicht dagegen sein kann. Wer will nicht die Verkehrswende?

Niemand will die Verkehrswende wohl mehr als ich. Ich bin selbst kraft Geburt (in der Radfahrerstadt Münster) und jahrelang gepflegter Verhaltensmuster leidenschaftlichster Rad- und Zugfahrer bei jedem Wetter. Die in Deutschland zugelassene Fahrzeugflotte mit ihrem Lärm und ihren Abgasen, die oft in dieser Menge und Form vermeidbar wären, ja z.T. (zumindest beim Lärm) bewusst herstellerseits und benutzerseits produziert werden oder schulterzuckend in Kauf genommen werden (so bei den extrem krebserregenden, bleiblauen Zweitakt-Abgaswolken-Cocktails der Mopeds und „Roller“), obwohl es unschädliche Alternativen gäbe, sind wirklich kein Grund, zufrieden oder stolz zu sein. Das ist weder gut für die Umwelt, noch das Klima, noch die menschliche Gesundheit.

Nun ist es aber so, dass der Verkehrsraum einen breiten Raum einnimmt, und in einer Gesellschaft, in der Mobilität ein hohes Gut ist, auch nehmen muss. Und das bedeutet auch, dass die Fahrzeuge irgendwo geparkt werden müssen. Etwa 10% des Verkehrsraumes in München machen beispielsweise parkende Autos aus.

Es ist unbestreitbar, dass viele Menschen Auto fahren müssen, aus verschiedenen Gründen, die gut und nachvollziehbar sind. Das Aufsuchen Pflegebedürftiger durch Pflegedienste, der Transport von Gütern, Fahrten zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte, die mit ÖPNV oder Fahrrad nicht vertretbar gut erreichbar sind, usw., für viele Fahrten wird ein Auto schlichtweg benötigt. Und irgendwo müssen diese Fahrzeuge auch parken, und dies, ohne jeden Tag noch sinnlos stundenlang auf der Suche nach einem Parkplatz herumzufahren, was noch mehr Verkehr erzeugt.

Das gilt übrigens für Elektroautos nicht minder. Im Gegenteil kommt hier noch das Problem der Ladeinfrastruktur mit dazu, die auch in Zukunft nur auf einem Teil der Parkplätze zur Verfügung stehen wird.

Hinzu kommt, wie ich in meinem Redebeitrag in der Senatssitzung ausführte, gerade in Zeiten einer gerade erst beginnenden, jedenfalls noch lange nicht abgeschlossenen Wende bei den Antriebsarten für den Individualverkehr, dass es derzeit eher noch mehr Fahrzeuge werden, als bisher, wenn z.B. ein Elektrofahrzeug als „Zweitwagen“ angeschafft wird, oder aber ein Lastenfahrrad. Jedenfalls ist ein Fakt, dass die Zulassungszahlen pro Kopf noch nie so hoch waren wie heute. In Deutschland, und überproportional auch in Landshut. Die Verkehrswende hat also noch keineswegs zu einer Reduktion des Parkplatzbedarfs geführt, ja führt sogar möglicherweise zumindest für einen Übergangszeitraum von ein oder zwei Jahrzehnten, bis die Ladeinfrastruktur steht und bis die neuen Antriebsformen ausgereift sind, und bis wir mehr sichere Fahrrad-Verbindungen zwischen den Orten haben, und ein verdichtetes Bahnhaltepunkt-Netz, und auf das eigene Auto von mehr Leuten oft auch ganz verzichtet werden kann, zu einem MEHRbedarf an Stellplätzen. Die harten Zahlen belegen dies.

Hinzu kommen noch, auch das habe ich in meinem Redebeitrag gesagt, die zahlreichen Firmenwägen von Maler-, Verputz- und Brandschutz- u.ä. Firmen, deren Mitarbeiter diese nach der Arbeit mit nach Hause nehmen und dann dort sicher nicht als Ersatz für das eigene Auto, sondern als weiteren Stellplatzbedarf zusätzlich zu diesem vor der Haustür parken. In manchen Vierteln unserer Stadt nimmt dieser zusätzliche Parkdruck gefühlt fast ein Fünftel oder gar ein Viertel des Parkraumes ein.

Weiter kommt hinzu, dass ab dem Frühjahr 2024 das Parkraummanagement im Nikola-Viertel eingeführt wird, mit derzeit nur zu erahnenden Auswirkungen auf den Parkdruck und Parksuchverkehr in den Nachbarvierteln.

Nun geht es ja bei der Stellplatzsatzung aber ohnehin überhaupt nicht an erster Stelle darum, die Verkehrswende voranzubringen, hier irrt auch die LZ. Nein, weit gefehlt! Denn niemand wird sein Verkehrsverhalten daran ausrichten, ob er einen Stellplatz vorhalten muss, oder nicht. Nach dem Motto: jetzt habe ich eh schon den teuren Stellplatz, jetzt kaufe ich mir auch ein (weiteres) Auto (auch wenn ich gar keines brauche und sonst keines gekauft hätte).

Vielmehr ist die Stellplatzsatzung, und deswegen war das Thema ja auch in einer gemeinsamen Sitzung von BAU- und Verkehrssenat, vor allem ein Instrument, um zu steuern, welches Maß an baulicher Verdichtung man einem Viertel zumuten kann und will, weil diese eben auch Parkraum benötigt, und Verkehr erzeugt. Stichwort „Nachverdichtung“, oder im Fall von Neubaugebieten, Blockbebauung. Wenn man nämlich überall dort, wo die Bewohner von Einfamilien- und Doppelhäusern mit Gärten versterben oder ausziehen, diese abreißt und von den so genannten „Bauträgern“ (zu diesen demnächst ein eigener Blog-Eintrag!) die sogenannten „Achtspänner“ draufklotzen lässt, ohne nennenswerten Garten und Grün, dann ist das letzte Instrument, um hier ein Übermaß an Ausnutzen des Grundstücks bis an die Schmerz- und Grundstücksgrenze zu bremsen, in der Praxis die Stellplatzsatzung. Denn nur durch sie wird oft das zur Gewinnmaximierung angestrebte (Über)maß noch gesteuert bzw. kann gesteuert werden. So zumindest die gängige Praxis in Landshut.

Es sind daher auch nur Krokodilstränen, die hier in der LZ für die verpasste Chance der Verkehrswende vergossen werden. Vielleicht geht es dabei doch eher um die verpasste Chance zu noch mehr Wachstum? Das ist zumindest eines der erklärten Ziele jenes Stadtrates, dessen (Krokodils)tränen in der LZ heute flossen.

Ich jedenfalls mache es mir immer zur Maxime, nach gesundem Menschenverstand, Abwägung aller Argumente und Auswirkungen mir eine unabhängige und unbestechliche Meinung bilden, und so abzustimmen. Ich scheue dabei auch nicht, wenn ich eine Sache als richtig erkannt habe, als Einziger dafür zu stimmen, oder als Einziger dagegen, wenn die Sache schlecht, falsch oder schädlich ist, oder es bessere Alternativen gibt. Als Mitglied des Verkehrssenats jedenfalls kann ich einer Lockerung der Pflicht, den nötigen Parkraum zu sichern, nicht zustimmen, wenn der Druck auf denselben aktuell sogar nachweislich steigt.

Ferner ist es ja übrigens ohnehin so, dass Ausnahmen von der Stellplatzsatzung bei Vorliegen eines tragfähigen, guten, ehrlichen Mobilitätskonzeptes auch möglich waren, und weiterhin sein werden, und es gibt dafür ja in Landshut auch bereits Beispiele. Diese müssen aber jeweils vom Bausenat geprüft und beschlossen werden, und das ist gut so. Die Anwendung wird also bloß nicht zum alternativen Regelfall gemacht. Der dann womöglich ähnlich „intensiv“ kontrolliert würde wie manches andere, was in Landshut viele Jahre (sehr) schief lief, wie etwa die nicht realisierten, nur auf dem Papier bestehenden Ausgleichsflächen, oder die Prüfung von Artenschutzbelangen bei Wegebauvorhaben im Stadtgebiet (auch dazu folgt gelegentlich ein Post). Und wo erst das Tätigwerden von ÖDP-Stadträten dafür sorgte, dass diese Missstände abgestellt wurden oder zumindest sukzessive werden.